Dentale Implantate kann man sich als künstliche Zahnwurzeln vorstellen, die – schon aufgrund ihres Aussehens – von Patienten gerne mit einem “Dübel”, wie er von Handwerkern benutzt wird, verglichen werden. Implantate können in zahnlosen Kieferabschnitten direkt im Kieferknochen verankert werden. Derartige Implantate werden als enossale Implantate bezeichnet; sie werden heute fast ausschließlich verwendet.
Implantate bestehen meist aus drei Teilen: Dem im Knochen verankerten Implantatkörper, dem Halsteil und der darauf befestigten Krone.
Im Gegensatz zum “Dübel” haben Implantate allerdings weitere Bedingungen zu erfüllen. Sie müssen von lebendem Gewebe – in diesem Falle ist dies der Kieferknochen – aufgenommen werden, einwachsen und den Belastungen während des Kauens dauerhaft standhalten. Dabei soll der Organismus keine Abwehrreaktionen gegen diese künstlichen Zahnwurzeln auslösen, das heißt der Implantatwerkstoff soll biokompatibel sein. Wenn die Implantate nach einer gewissen Einheilzeit (meist zwischen drei und acht Monaten) fest mit dem Knochen verwachsen sind und so ein Maximum an Stabilität unter Kaubelastung gewährleisten, bezeichnet man diesen Zustand als Osseointegration; man versteht darunter, dass lebende Knochenzellen bis unmittelbar an die Oberfläche des Implantatmateriales heranwachsen.